Ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts Schwerin verpflichtet die Krankenkasse, die Kosten für eine autologe Stammzelltransplantation bei einer MS-Patientin zu übernehmen. Der Fall wurde vom Sozialverband VdK Mecklenburg-Vorpommern unterstützt. Die Krankenkasse hatte ursprünglich die Kostenübernahme abgelehnt, da sie keine lebensbedrohliche Erkrankung sah und die Wirksamkeit der Therapie anzweifelte. Das Gericht entschied jedoch zugunsten der Patientin, da die fortschreitende Erkrankung ihre Gehfähigkeit bedrohte
Weitere Infos zum Thema gibt es hier:
https://www.vdk.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/artikel/kasse-muss-stammzelltransplantation-bezahlen/#c50338