Spenden
Das Mittel zum guten Zweck
Spenden
Das Mittel zum guten Zweck
Geld spenden – das Mittel zum guten Zweck
Jede Spende ist eine Anteilnahme und trägt dazu bei, Menschen mit MS und Behinderungen zu unterstützen und ihnen Mut im Umgang mit ihrer Erkrankung zu machen.
Spender/innen haben Anteil an:
- der persönlichen Beratung vor Ort in den Regionalstellen in Hessen
- der persönlichen Beratung vor Ort in den EUTB-Stellen in Hessen
- der unmittelbaren Hilfe nach Diagnoseerstellung gerade für junge und neu betroffene Menschen und ihren Angehörigen
- der Bereitstellung von unterschiedlichen ergänzenden Therapieangeboten
- den vielfältigen Angeboten für Familien und Angehörige wie Gesprächskreise, Mutter-Kind-Wochenenden, Kurse zur Alltagsbewältigung (Link Jahresprogramm)
Spenden können Sie einmalig oder auch mit einer kontinuierlichen Spende.
Die Dauerspende kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall per Post oder unter dmsg@dmsg-hessen.de.
Alternativ können Sie uns Ihre Spende gerne über » Paypal senden.
Sponsoring
Viele Stiftungen, Institutionen und Unternehmen unterstützen die Arbeit der DMSG regelmäßig. Es gibt viele Möglichkeiten des Sponsorings:
- Projektförderung
- Spenden sammeln bei einer Benefizaktion
- Social Day in Unternehmen
- Förderprogramme für bestimmte Gruppen, Kurse oder gemeinsame Veranstaltungen
Die Aktivitäten wirken in der Öffentlichkeit und sensibilisieren für die Erkrankung Multiple Sklerose, die jede:n treffen kann.
Sie möchten Ihr Engagement als Unternehmen oder Institution für die „gute Sache“ in der Öffentlichkeit etablieren? Wir entwickeln mit Ihnen gemeinsam eine passende Idee. Sprechen Sie oder unseren an:
Benno Rehn, Geschäftsführer
Telefon (069) 40 58 98 – 20
E-Mail: rehn@dmsg-hessen.de
Vermächtnis übertragen
Sollten Sie den Wunsch haben, sich mit Ihrem Erbe für ein besonderes soziales Anliegen einzusetzen, so können Sie die DMSG Hessen e.V. oder ihre Stiftung (Hessische MS-Stiftung) mit einem Testament oder Legat unterstützen. Haben Sie Fragen dazu oder möchten Sie unsere Arbeit konkret kennenlernen, dann melden Sie sich gerne bei uns, per E-Mail … oder per Telefon: (069) 40 58 98 – 0
Bußgelder und Geldauflagen
Geldauflagen und Bußgelder, die Staatsanwaltschaften und Strafgerichte zuweisen, sind für die DMSG Hessen eine wichtige Unterstützung. Diese Einnahmen tragen dazu bei, dass wir Menschen mit Multiple Sklerose in Hessen bestmöglich beraten und betreuen können und ihnen bei allen Fragen rund um die Krankheit hilfreich zur Seite stehen können.
Sie haben Fragen dazu? Rufen Sie uns gerne an unter Tel. 069/405898-45 oder schicken Sie uns eine » E-Mail.
Gemeinnützigkeit:
Die DMSG Hessen ist vom Finanzamt Frankfurt am Main III unter der Steuernummer 014 255 14719 als gemeinnützig und mildtätig anerkannt, zuletzt mit Freistellungsbescheid vom 25.10.2022.
Verwendung:
Die DMSG Hessen verwendet Geldauflagen ausschließlich für den in der Satzung vorgesehenen Zweck.
Mitteilung einer Satzungsänderung: Die DMSG Hessen teilt Satzungsänderungen, die eine wesentliche Änderung für die steuerliche Vergünstigung beinhalten, auf ihrer Website mit.
Mitteilungspflicht:
Die DMSG Hessen informiert die zuweisende Behörde über den Eingang zugewiesener Geldauflagen zeitnah. Über die Höhe und Verwendung der Zuweisungen und Zahlungen von Geldauflagen aus dem abgelaufenen Kalenderjahr wird das zuständige Oberlandesgericht zum Jahresanfang informiert.
Transparentes Konto:
Die DMSG Hessen führt ein Geldauflagenkonto, das für die Verwendung von Geldauflagen genutzt wird.
Kontoverbindung:
Postbank
IBAN: DE07 5001 0060 0019 1916 02
BIC: PBNKDEFF