Wenn ein Elternteil an MS erkrankt ist, tragen Kinder oft mehr, als nach außen sichtbar ist – und mancher großer und kleiner Wunsch bleibt unerfüllt. Mit ihrer Wunschzettelaktion möchten der DMSG-Bundesverband e.V. und die DMS Stiftung zeigen: auch wenn der ein- oder andere ganz große Herzenswunsch nicht erfüllbar ist, kleinere Wünsche möchten wir als DMSG diesen Kindern sehr gerne erfüllen.
Wie das Wünschen hilft
Noch bis zum 15.12. 2025 können Kinder von 6 bis 12 Jahren ihren Weihnachtswunsch dem jeweiligen DMSG-Landesverband per E-Mail mitteilen. Für in Hessen wohnende Kinder lautet die E-Mail-Adresse: dmsg@dmsg-hessen.de. Dort wird geprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind (das Vorliegen eines Pflegegrades, ein GDB mit Merkzeichen H oder der Empfang von Sozialleistungen). Der Bundesverband veröffentlicht die Wünsche mit dem Vornamen und Alter des Kindes auf seinen Social-Media-Kanälen und auf der Internetseite www.dms-stiftung.de der Stiftung und sendet einen Gutschein in Höhe von 50,-€ an jedes Kind.
Kein DMSG-Mitglied, aber ein Wunsch?
Auch dann ist die Teilnahme möglich: Sendet den Wunschzettel einfach – zusammen mit einem der erforderlichen Nachweise – an dmsg@dmsg.de oder an info@dms-stiftung.de. Die Stiftung erfüllt den Mitgliedswunsch bei einem DMSG-Landesverband gleich mit.




