Jeder Mensch kann unerwartet im Laufe seines Lebens aus Krankheits-, Unfall- oder Altersgründen in die Lage kommen, auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein.
- Wer ist dann berechtigt, Unterschriften zu leisten oder Entscheidungen für den anderen zu treffen?
- Wer setzt die eigenen Wünsche im Falle von Krankheit und Hilfsbedürftigkeit um?
Wichtig zu wissen ist, dass Ehegatten nur eingeschränkt und zeitlich befristet ohne Vollmacht für den Ehepartner handeln können und erwachsene Kinder nur mit Vollmachten handeln können!
Frau Nowak und Frau Reinemer vom Paritätischen Betreuungsverein DA e.V. informieren Sie auf unserer Veranstaltung umfassend zu diesem Thema. Erfahren Sie aus erster Hand, wie Sie über Vollmachten und Betreuungsverfügungen Ihre Angelegenheiten regeln können.
Referentinnen
Frau Nowak und Frau Reinemer
Termin & Anmeldeschluss
Datum: Dienstag, 25.02.2025
Uhrzeit: 18.00 – 19.30 Uhr
Anmeldeschluss: schriftlich bis 10.02.2025
Ort
Online via Zoom
Kosten
kostenfrei