Suizid bei Menschen mit MS oder anderen Beeinträchtigungen ist ein Thema, das wir gerne ausklammern. Noch mehr irritiert uns die Tatsache, dass Menschen Hilfe von anderen in Anspruch nehmen, um das eigene Leben zu beenden. Wir als DMSG setzen uns für Lebensqualität trotz Einschränkungen ein und bieten dazu die unterschiedlichsten Hilfen und vor allem Beratung an.
Darf man da über assistierten Suizid sprechen? Ja, der Landesbeirat der MS-Erkrankten hat sich für dieses Thema stark gemacht. Es ist Zeit das Thema auf den Tisch zu holen mit Halbwissen und Vorurteilen aufzuräumen und einen ernsthaften Dialog zu führen, der dann zu einer eigenen und informierten Meinung zu dem Thema führen kann.
In den Leitsätzen zum Urteil des 2. Senats vom 26. Februar 2020 heißt es:
„1. a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.
1. b) Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen. Die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.
1. c) Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen.“
Um uns diesem Thema mit dem nötigen Wissen zu nähern, haben wir Herrn Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl, von der Katholischen Hochschule für Sozialwesen in Berlin und Mitglied des Deutschen Ethikrates gewinnen können, uns die derzeitige Gesetzeslage zu erläutern, über die Planungen zu einem Schutzgesetz zu informieren und das Thema von der ethischen Seite zu bewerten und Dilemmata, Wege und Grenzen aufzuzeigen.
Kosten
Kostenlos
Ort
Online-Veranstaltung über die Videoplattform Zoom
Termine
Datum | Uhrzeit | Anmeldeschluss |
06.07.2023 | 18.00 - 19.30 Uhr | schriftlich bis 26.06.2023 |